Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von Ihrem Bundesland, der Garagengröße und dem Standort auf Ihrem Grundstück ab. Hier finden Sie die Regelungen für alle 16 Bundesländer.
Wann ist eine Garage genehmigungsfrei?
In Deutschland regelt jedes Bundesland eigenständig, bis zu welcher Größe Garagen und Carports ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Die Kriterien betreffen vor allem:
Grundfläche – je nach Bundesland 30–60 m² (NRW: 30 m², Niedersachsen: 60 m²)
Wandhöhe – meist max. 300 cm (Rheinland-Pfalz: 320 cm)
Grenzabstand – Längen- und Höhenbeschränkungen an der Grundstücksgrenze
Lage – Innenbereich vs. Außenbereich (oft strengere Regeln)
Wichtig: Die hier aufgeführten Angaben dienen der Orientierung. Lokale Bebauungspläne und Satzungen können strengere Vorgaben enthalten. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihr zuständiges Bauamt oder nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.
Alle 16 Bundesländer
Regelungen im Überblick
Klicken Sie auf Ihr Bundesland für die Details zur Genehmigungsfreiheit.
Baden-Württemberg
Genehmigungsfrei bis:
50 m² (Innenbereich)
Max. Höhe:
300 cm
Grenzbebauung:
Max. 300 cm Höhe, max. 900 cm Länge je Grundstücksgrenze
Zusätzlich:
Seit LBO-Reform 2025: Grenze von 30 m² auf 50 m² angehoben. Außenbereich weiterhin genehmigungspflichtig.